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   BSG, 18.01.2022 - B 5 R 270/21 B   

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BSG, 18.01.2022 - B 5 R 270/21 B (https://dejure.org/2022,15527)
BSG, Entscheidung vom 18.01.2022 - B 5 R 270/21 B (https://dejure.org/2022,15527)
BSG, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - B 5 R 270/21 B (https://dejure.org/2022,15527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB VI § 43 Abs. 2
    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.09.2021 - B 5 R 149/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 18.01.2022 - B 5 R 270/21 B
    Ebenso wenig setzt die Klägerin sich mit der ständigen Rechtsprechung des BSG auseinander, wonach es dabei nicht nur auf eine Diagnosestellung oder Bezeichnung von Befunden ankommt, sondern auf den negativen Einfluss von dauerhaften Gesundheitsstörungen auf das verbliebene Leistungsvermögen (vgl zuletzt BSG Beschluss vom 9.9.2021 - B 5 R 149/21 B - juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 18.01.2022 - B 5 R 270/21 B
    Der Beschwerdeführer muss zur ordnungsgemäßen Darlegung dieses Revisionszulassungsgrundes daher eine Rechtsfrage benennen und zudem deren (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 02.03.2015 - B 12 KR 60/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 18.01.2022 - B 5 R 270/21 B
    Es sei dahingestellt, ob die Klägerin damit trotz des starken Einzelfallbezugs eine abstrakte Rechtsfrage zur Auslegung revisibler (Bundes-)Normen aufwirft, an der das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen könnte (vgl dazu BSG Beschluss vom 2.3.2015 - B 12 KR 60/14 B - juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 22.4.2020 - B 5 R 266/19 B - juris RdNr 5, jeweils mwN).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 18.01.2022 - B 5 R 270/21 B
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort nicht außer Zweifel steht, sich zB nicht unmittelbar und ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder nicht bereits höchstrichterlich entschieden ist ( BSG Beschluss vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17) .
  • BSG, 06.04.2021 - B 5 RE 16/20 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 18.01.2022 - B 5 R 270/21 B
    In der Beschwerdebegründung muss deshalb unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG bzw des BVerfG zu dem Problemkreis substantiiert vorgebracht werden, dass zu diesem Fragenbereich noch keine Entscheidung getroffen wurde oder durch die schon vorliegenden Urteile und Beschlüsse die nunmehr maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet worden ist (aus jüngerer Zeit zB BSG Beschluss vom 6.4.2021 - B 5 RE 16/20 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 22.04.2020 - B 5 R 266/19 B

    Anerkennung von Pflichtversicherungsbeiträgen im Rahmen eines Beitragsregresses

    Auszug aus BSG, 18.01.2022 - B 5 R 270/21 B
    Es sei dahingestellt, ob die Klägerin damit trotz des starken Einzelfallbezugs eine abstrakte Rechtsfrage zur Auslegung revisibler (Bundes-)Normen aufwirft, an der das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen könnte (vgl dazu BSG Beschluss vom 2.3.2015 - B 12 KR 60/14 B - juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 22.4.2020 - B 5 R 266/19 B - juris RdNr 5, jeweils mwN).
  • BSG, 24.03.2021 - B 13 R 14/20 B

    Abtretungsvereinbarung zur Sicherung anwaltlicher Honoraransprüche

    Auszug aus BSG, 18.01.2022 - B 5 R 270/21 B
    Damit kann eine Revisionszulassung nicht erreicht werden (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 24.3.2021 - B 13 R 14/20 B - juris RdNr 13 mwN).
  • BSG, 09.09.2021 - B 5 R 102/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 18.01.2022 - B 5 R 270/21 B
    Sofern sie damit eine Verletzung der tatrichterlichen Sachaufklärungsplicht (§ 103 Satz 1 SGG ) rügen will, wäre auch ein solcher Verfahrensmangel nicht anforderungsgerecht bezeichnet (vgl zu den Darlegungsanforderungen an eine Sachaufklärungsrüge zB BSG Beschluss vom 9.9.2021 - B 5 R 102/21 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 30.11.2021 - B 5 R 209/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 18.01.2022 - B 5 R 270/21 B
    b) In der Beschwerdebegründung wird auch kein Verfahrensmangel iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG anforderungsgerecht bezeichnet (vgl zu den diesbezüglichen Anforderungen zB BSG Beschluss vom 30.11.2021 - B 5 R 209/21 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Ebenso wenig setzt der Kläger sich mit der ständigen Rechtsprechung des BSG auseinander, wonach es im Rahmen des § 43 SGB VI nicht auf eine Diagnosestellung oder Bezeichnung von Befunden ankommt, sondern auf den negativen Einfluss von dauerhaften Gesundheitsstörungen auf das verbliebene Leistungsvermögen (vgl BSG Beschluss vom 18.1.2022 - B 5 R 270/21 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 9.9.2021 - B 5 R 149/21 B - juris RdNr 10 mwN) .
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